1. Vorwort BASKET2000 Vienna
Ein Kinderschutzkonzept für einen Nachwuchsverein ist von entscheidender Bedeutung, um die
Sicherheit und das Wohlbefinden der Kinder und Jugendlichen in Ihrer Obhut zu
gewährleisten. Dieses Konzept stellt klare Richtlinien und Verfahren zur Prävention von Gewalt
und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen, sowie zur Schulung der Mitarbeitenden und zur
Meldung von Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung vor. Dieses Dokument ist Ausgangspunkt
für weitere Aktivitäten und es wird regelmäßig aktualisiert und überprüft.
Unser Verein verpflichtet sich zur Sicherheit und zum Wohlbefinden aller Kinder und
Jugendlichen, die an unseren Aktivitäten teilnehmen. Dieses Kinderschutzkonzept soll
sicherstellen, dass wir unsere Verantwortung gegenüber unseren jüngsten Mitgliedern ernst
nehmen und ihre Rechte und Bedürfnisse schützen.
2. Mitglieder Konzeptaufbereitung
Verantwortliche Team BASKET2000 Vienna:
Zeljko Racic – Vereinspräsident
M: zeljko@b2k.wien
T: +436641825601
Ninoslav Miljkovic – Sportlicher Leiter
M: nino@b2k.wien
T: +436505443848
Dragica Bojkic – Kinderschutzbeauftragte
M: daca@b2k.wien
T: +436506166994
3. Grundsätze & Ziele dieses Schutzkonzeptes
• Sicherheit und Wohlergehen
• Prävention
• Sensibilisierung
• Stabilität und Handlung im Verdachtsfall
• Transparenz
Unser Kinderschutzkonzept basiert auf folgenden Grundsätzen:
Sportliche und gemeinschaftliche Aktivitäten lassen Nähe entstehen – und das ist auch gut
so. Um dabei körperliche und emotionale Grenzüberschreitungen zu vermeiden, ist eine
Kultur der Aufmerksamkeit und des verantwortungsvollen Handelns wichtig.
Ein offener, achtsamer Umgang mit dem Thema Kinder- und Jugendschutz schützt alle
Beteiligten. Auch Funktionär*innen, Trainer*innen, Unterrichtende und betreuende
Personen vor unbegründeten Anschuldigungen. Schutzkonzepte sind ein dringend
notwendiges Qualitätskriterium für Organisationen, die mit Kindern und Jugendlichen
arbeiten.
Kinder und Jugendliche, aber auch Unterrichtende und Betreuungspersonen, sollen sich
beim Ausüben von Basketballsport wohl und sicher fühlen.
Kinder und Jugendliche haben das Recht auf physische und psychische Unversehrtheit.
Daher ist ein altersadäquates Training und somit eine altersadäquate Leistung bei
Wettkämpfen im Zentrum des Bewegungslernens.
Wir als Organisationen, welche über ein institutionelles Schutzkonzept verfügen, nehmen
eine klare Haltung gegen jede Form von Gewalt ein, haben uns mit den Risiken unseres
Angebotes auseinandergesetzt und haben Maßnahmen zur Reduktion bzw. zur Vermeidung
dieses Risikos erarbeitet.
Der Verein Basket2000 Vienna ist sich bewusst, dass grenzverletzendes Verhalten
vorkommen kann, wo Erwachsene mit Kindern leben oder arbeiten.
Er geht offen und transparent damit um und vermittelt diese Haltung gegenüber den
Mitarbeitenden.
Im Verdachtsfall bzw. bei einem konkreten Vorfall sind die Zuständigkeiten und Abläufe klar
geregelt und finden sich weiter unten unter dem Punkt ‚Fallmanagement‘ wieder.
Die notwendige Sensibilisierung und Fortbildung all jener Personen, die mit Kindern- und
Jugendlichen arbeiten, sollen helfen, kritische Situationen zu vermeiden.
Deshalb gilt für uns:
Ein Kinder- und Jugendschutzkonzept, sowie Qualitätsstandards sind für unseren Verein
unerlässlich.
Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle.
Jedes Kind hat das Recht auf körperliche und emotionale Unversehrtheit.
Diskriminierung, Missbrauch und Vernachlässigung von Kindern sind inakzeptabel.
Alle Vereinsmitglieder und Mitarbeitende tragen die Verantwortung für den Schutz der
Kinder und Jugendlichen.
Ein solches Konzept ist ein Organisationsentwicklungsprozess, bei dem sich BASKET2000 Vienna
sowie BCV Nachwuchs, mit möglichen Risiken für Kinder und Jugendliche in seinem Angebot
auseinandersetzt und Maßnahmen definiert, um diese identifizierten Risiken zu begegnen.
Am Ende eines solchen Prozesses sind etwaige Risiken bewusst gemacht, eine klare Haltung
gegen Gewalt eingenommen, der rechtliche Rahmen definiert, Verantwortlichkeiten und Abläufe
definiert,
Einstellungskriterien festgelegt, Verhaltensrichtlinien formuliert, sowie ein
Beschwerdemanagement entwickelt.
4. Interne Verhaltensrichtlinien
Folgende internen Kodex-/Verhaltensrichtlinien sind definiert und strengstens einzuhalten
Unsere Vereinsführung und alle Mitarbeitende stehen für Respekt und Sicherheit.
Mit der Unterschrift der Ehren-/und Verhaltenskodex verpflichten sich die
Unterzeichnenden, aktiv dazu beizutragen, ein Umfeld aufzubauen und zu wahren, dass für
Kinder und Jugendliche sicher ist.
Jede unterzeichnende Person verpflichtet sich, STETS
• die Würde des Kindes, des Sportlers, der Sportlerin zu achten;
• gewaltfrei im verbalen und körperlichen Umgang zu bleiben;
• die körperliche, seelische und sexuelle Integrität des Kindes, des Sportlers, der Sportlerin zu
wahren;
• sensibel gegenüber der Intimsphäre von Kindern, SportlerInnen zu sein;
• Aufmerksamkeit und Wertschätzung allen Kindern/Jugendlichen und Mitarbeitenden
entgegenzubringen;
• immer für den Schutz der Kinder/Jugendlichen auch gegenüber Dritten einzutreten;
• sich jederzeit deutlich gegen Mobbing zu positionieren und von Mobbing Betroffene zu
unterstützen;
• und im Verdachtsfall gemäß dem internen Meldeverfahren (siehe Punkt ‚Fallmanagement‘
weiter unten) vorzugehen;
• Ein altersgemäßes Training zu gewährleisten, das die Unversehrtheit;
• des Körpers als Trainingspriorität hat;
und verpflichtet sich, NIEMALS
• Kinder/Jugendliche, SportlerInnen zu bedrohen, zu diskriminieren oder einzuschüchtern,
körperliche, sexualisierte, emotionale, psychische Gewalt anzuwenden;
• mit oder an einem Kind sexuelle Aktivitäten durchzuführen oder es pornographischem
Material auszusetzen;
• um einen Dienst oder Gefallen zu bitten, der die Würde des Kindes verletzt;
• Kinder/Jugendliche in unangemessener oder kulturell unsensibler Weise zu berühren;
• unangemessene, unsittliche oder missbräuchliche Ausdrücke zu benutzen;
• zweideutige Handlungen oder sexuelle Anspielungen gegenüber einem Kind/Jugendlichen,
eines/r SportlerIn zu machen;
• unaufgefordert einem Kind bei intimen Aufgaben zu helfen, die es allein bewältigen kann
(wie zum Beispiel auf die Toilette zu gehen, zu baden oder Kleidung zu wechseln);
• übermäßig viel Zeit mit einem einzelnen Kind getrennt von den anderen Kindern zu
verbringen;
• solche Verhaltensweisen von Dritten zu unterstützen oder zu dulden;
5. Schutz & Risikoanalyse
Eine Schutz-/ und Risikoanalyse wurde im Vorfeld durchgeführt, um folgende bestehende
Gefahren rechtzeitig zu erkennen:
• Physische und psychische Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
• Sexuelle Übergriffe gegen Kinder und Jugendliche
• Verbale Übergriffe
• Respektlosigkeit
• Alkohol
• Mobbing
Folgende Grundsätze behandeln alle wichtigen Richtlinien bzgl. Kinder & Jugendschutzkonzept
bei BASKET2000 Vienna sowie BCV-Nachwuchs:
Die Mitarbeitenden des B2K sind dem Schutz und dem Wohlergehen der ihnen
anvertrauten Kindern und Jugendlichen verpflichtet.
Unser Verein (BASKET2000 Vienna) legt großen Wert auf respektvollen und freundlichen
Umgang mit den Kindern und Jugendlichen.
Der Verhaltens-/Ehrenkodex, dem alle Personen, die bei B2K/BCV-Nachwuchs tätig sind,
wie FunktionärInnen, TrainerInnen, Unterrichtende, etc. verpflichtet sind, lässt keine
Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter
Art ist, zu.
Die Umsetzung und Einhaltung dieses Kinderschutzkonzepts.
Die Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht gegenüber den Kindern.
Die Identifizierung und Meldung von Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung.
Die Förderung eines respektvollen und sicheren Umfelds für Kinder und Jugendliche.
6. Präventionsmaßnahmen (im Sport)
Prävention beinhaltet jede Maßnahme, die dazu dient, Gewalt jeglicher Art (psychisch, physisch,
sexuell, verbal) gegen Mädchen und Jungen, Sportlerinnen und Sportler zu verhindern und
bereits im Vorfeld zu vermeiden.
Diese Maßnahmen wurden bei der Schutz-/ und Risikoanalyse durchleuchtet und über og.
Grundsätze bereits definiert.
Prävention bedeutet weiters eine Haltung im Einzelnen und im Verband zu entwickeln, in der
auf eigene Grenzen sowie die der anderen geachtet wird, was wiederum ein hohes Maß an
Reflexionsvermögen jedes Einzelnen bedeutet sowie eines ausgebildeten Bewusstseins
hinsichtlich dieser Thematik, sprich der eigenen Körperlichkeit und Grenzen.
Die Zuständigkeit und Verantwortung dafür liegen immer bei den Erwachsenen und den
verantwortlichen Personen im jeweiligen Kontext – NIEMALS bei Kindern/Jugendlichen.
7. Einstellungskriterien für neue Mitarbeitende und Freiwillige
Neben laufenden Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Entwicklung einer
Aufmerksamkeitskultur, werden auch folgende Präventionsmaßnahmen etabliert und laufend
geprüft:
Vor der Einstellung von MitarbeiterInnen oder Ehrenamtlichen, die mit Kindern arbeiten,
führen wir umfassende Background-Checks durch, inkl. Vorlage von Strafregisterauszug &
Strafregisterbescheinigung für Kinder- und Jugendfürsorge, die nicht älter als 3 Monate sind
Unterzeichnung und Anerkennung unseres Ehren-/und Verhaltenskodex (siehe:
Verhaltenskodex-B2k_BCV_ laufende Saison)
Verpflichtende Workshops, vor allem innerhalb der ersten 3 Monate, aber auch danach
laufend
8. Verpflichtende Fortbildung
Für alle VereinsfunktionärInnen, ausgebildeten TrainerInnen in Bezug auf Sensibilisierung
und Schulung für Kinder- und Jugendrechte, Ehrenkodex, kindliche Entwicklung, gewaltfreie
Kommunikation, etc in Zusammenarbeit mit 100%SPORT, ASKÖ, Wiener- sowie
Österreichischem Basketballverband.
Wir bieten regelmäßige Schulungen zum Kinderschutz für alle Mitarbeitende an, sowie
Maßnahmen zum Lizenzerhalt – jährliche Aus- & Fortbildungsseminare. Diese werden
laufend von den beiden Fachverbänden (ÖBV und WBV) aber auch von dem Dachverband
(ASKÖ) organisiert und durchgeführt. Sobald diese Termine stattfinden, werden sie intern
kommuniziert.
TrainerInnen aus dem Ausland, die der österreichischen staatlichen TrainerInnenausbildung
nicht beigewohnt haben, sollen ein entsprechendes Zertifikat für den erfolgreichen
Abschluss einer solchen Schulung/Ausbildung vorlegen bzw. sind verpflichtet, diese in
Österreich zu absolvieren.
Alle Trainer:innen Übungsleiter:innen, Anlagenmitarbeiter:innen und Mitarbeiter:innen der
Geschäftsstelle sind verpflichtet, das "100% Sport – Safe Sport – E-Learning" abzuschließen
und das entsprechende Zertifikat vorzulegen. Das E-Learning besteht aus drei Modulen:
Erkennen – Vorbeugen – Einschreiten. So wird sichergestellt, dass alle Trainer:innen und
Übungsleiter:innen über ein Basiswissen verfügen und sich mit dem enorm wichtigen Thema
beschäftigen.
Wir haben klare Richtlinien/Checklisten (siehe https://100prozent-sport.at/wp-
content/uploads/2022/05/Checklisten-Handreichung-1.pdf ) für die Aufsicht und den
Umgang mit Kindern/Jugendlichen während der Vereinsaktivitäten (Training,
Trainingscamps, Wettbewerbe, Turnier, etc.).
9. Fallmanagement
Ein offenes Kommunikationsklima wird gefördert, um Bedenken oder Verdachtsfälle zu melden.
Jedes Kind soll idealerweise durch eine gegengeschlechtliche Person unterstützt werden.
Kindgerechtes Bekanntmachen der Kinderschutzbeauftragten für Kinder und Jugendliche als
erste Ansprechperson im Verein bzw. im Verband (WBV, ÖBV). Diese Person kann und soll auch
Ansprechperson für Eltern sein.
Daher gilt es für die Schutzbeauftragten sich in den Vereinen und den jeweiligen Teams
vorzustellen und ihre Funktion klar zu kommunizieren.
Die us. Ansprechpartner werden auch auf unserer Homepage unter https://b2k.wien klar und
ersichtlich kommuniziert.
Verantwortliche Team BASKET2000 Vienna und BCV-Nachwuchs:
Dragica Bojkic – Kinderschutzbeauftragte
M: daca@b2k.wien
T: +436506166994
Ninoslav Miljkovic – Sportlicher Leiter
M: nino@b2k.wien
T: +436505443848
Zeljko Racic – Vereinspräsident
M: zeljko@b2k.wien
T: +436641825601
Meldung und Reaktion auf Verdachtsfälle, Privatsphäre und Vertraulichkeit
Informationen über Kinder und ihre Familien werden vertraulich behandelt und nur mit
ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen an zuständige Behörden weitergegeben.
Jedoch werden begründete Verdachtsfälle von Kindesmisshandlung unverzüglich an die
entsprechenden Behörden gemeldet.
Für die Organisationen besteht eine Mitteilungspflicht an die Kinder- und Jugendhilfe, wenn:
ein begründeter Verdacht vorliegt, dass ein konkretes Kind bzw. eine jugendliche Person
misshandelt, sexuell missbraucht, vernachlässigt wird oder wurde oder sonst erheblich
gefährdet ist.
Der Verein kooperiert vollständig mit den Strafverfolgungsbehörden und anderen
zuständigen Stellen bei der Untersuchung von Verdachtsfällen.
Der Verein bietet betroffenen Kindern/Jugendlichen und ihren Familien Hilfe an.
Es wird ein sorgsamer Umgang mit dem Erstellen von Fotos & Videos generell und der
Verwendung derselben gefordert. Ein Foto oder Video darf nur nach öffentlich zugänglich
Vereinsregeln und nach ausdrücklicher Zustimmung der Eltern bzw. der
Erziehungsberechtigten gemacht werden.
Wenn Fotos auf Webseiten und/oder sozialen Medien veröffentlicht werden, muss hierzu
die gesonderte Einwilligung der Obsorgeberechtigten und der Kinder- und Jugendlichen
eingeholt werden.
Ein absolutes No-Go sind sexistische Fotos oder aufreizende Fotos von Kindern und
Jugendlichen.
10. Kommunikation
Wir kommunizieren dieses Kinderschutzkonzept offen an alle Mitglieder, Eltern und
Mitarbeitende des Vereins, um die gemeinsame Verantwortung für den Schutz der
Kinder/Jugendlichen zu betonen. Die letzte Dokumentenversion wird auf unserer Homepage
unter https://b2k.wien veröffentlicht.
Offener Aushang von Informationen die den Kinder- und Jugendschutz zum Thema haben
(zB. Poster & Plakaten 100%Sport, ASKÖ, etc.).
Offener Aushang der Kontaktdaten der Schutzbeauftragten des Vereines, und des
WBV/ÖBV.
11. Überprüfung und Aktualisierung
Dieses Kinderschutzkonzept wird regelmäßig überprüft und aktualisiert, um sicherzustellen,
dass es den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und bewährten Verfahren entspricht.